Lauenau, 1. November 2010
- Das Eislaufen ist so auszuüben, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
- Auf Kinder und ältere Personen ist Rücksicht zu nehmen.
- Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten ist untersagt:
- Laufen entgegen der allgemeinen Laufrichtung.
- Werfen von Schneebällen.
- Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche.
- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
- Wegwerfen von Papier und anderen Gegenständen.
- Sitzen auf den Begrenzungsbanden.
- Rauchen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, im Besonderen auf der Eisfläche.
- Gehen mit geliehenen Schlittschuhen auf dem Beton-Fußboden.
Bei wiederrechtlicher Benutzung sind für das Schleifen der Kufen 5,-- Euro zu zahlen- Die Benutzung der Eishalle geschieht auf eigene Gefahr.
- Beim Betreten der Eisbahn sind Handschuhe zu tragen.
- Jeder Besucher haftet in vollem Umfang für Personen- und Sachschäden, die er innerhalb der Anlage und Halle verursacht.
- Fundgegenstände sind beim Personal im Kassenraum abzugeben.
- Keine Haftung für Garderobe.
- Bei Inhabern von Dauerkarten ist auf Verlangen ein Ausweis mit Lichtbild vorzulegen.
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
- Verstöße gegen diese Haus- und Betriebsordnung haben die Verweisung aus der Eishalle ohne Erstattung des Eintrittsgeldes zur Folge.
EISHALLE LAUENAU e.V.
Der Vorstand