Eishalle Lauenau e.V.

Flecken Lauenau Eishalle Lauenau e.V.
31867 Lauenau - Carl-Sasse-Str. 3
Flecken Lauenau
EISHALLE LAUENAU e.V.
Haus- und Betriebsordnung

Die Eisbahn soll für alle Besucher ein Ort der Erholung und körperlichen Betätigung sowie der Freude am Eissport sein. Es sind deshalb Grundsätze zu befolgen.
  1. Das Eislaufen ist so auszuführen, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Auf Kinder und ältere Personen ist Rücksicht zu nehmen.

  2. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

  3. Um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten, ist untersagt:
  1. Laufen entgegen der allgemeinen Laufrichtung

  2. Werfen von Schneebällen

  3. Verzehr von Speisen und Getränke auf der Eisfläche

  4. das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

  5. Wegwerfen von Papier und anderen Gegenständen

  6. Sitzen auf der Begrenzungsbande

  7. Rauchen gemäß den gesetzlichen Vorschriften

  8. mutwillige Zerstörung des Eisbelags, z.B. durch absichtliches Herbeiführen tiefer Risse sowie Löcher

  9. Gehen mit Schlittschuhen auf dem für Schlittschuhe nicht vorgesehenen Fußboden Bei widerrechtlicher Benutzung vorgeliehenen Schlittschuhen sind 6. € für das Schleifen der Kufen zu zahlen.

  1. Fundsachen sind beim Personal im Kassenraum abzugeben.

  2. Die Benutzung der Eisbahn geschieht auf eigene Gefahr.

  3. Beim Betreten der Eisfläche sind Handschuhe anzuziehen

  4. Jeder Benutzer haftet im vollen Umfang für Personen und Sachschäden, die er innerhalb der Anlage und Halle verursacht. Das gilt auch für den Eisbelag (siehe oben unter 3.h.)

  5. Keine Haftung für Garderobe.

  6. Die Bewirtschaftung in und vor der Halle erfolgt durch den Kioskbetreiber. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.

  7. Nach der jeweils geltenden Laufzeit fährt die Eismaschine. Eisläufer und Zuschauer müssen am Ende der Laufzeit die Eisfläche und Eishalle verlassen.s

  8. Verstöße gegen diese Haus- und Betriebsordnung können mit der Verweisung aus der Eishalle ohne Erstattung des Eintrittsgeldes geahndet werden.

  9. Verstöße gegen diese Haus- und Betriebsordnung haben die Verweisung aus der Eishalle ohne Erstattung des Eintrittsgeldes zu Folge

  10. Von Besuchern in der Eishalle erstellen wir Fotoaufnahmen, die im Archiv der Eishalle aufbewahrt werden. Bei Wettbewerben und Übungen werden von Leistungsträgern für Publikationen Aufnahmen gemacht. Mit dem Betreten der Eishalle ist die persönliche Einwilligung erteilt.

  11. Mit dem Einlösen eines Eintrittstickets wird diese Ordnung anerkannt.

Lauenau, Oktober 2021
EISHALLE LAUENAU e.V.
Der Vorstand